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Geld geschenkt vom Staat: Fördergeld für Ihr Digitalisierungsvorhaben

Mit Fördergeld erhalten Sie Zuschüsse von Vater Staat für Ihre IT-Anschaffungen. Lesen Sie hier über verfügbare Programme und wie Sie vorgehen, um einen Zuschuss zu erhalten. Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten. Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. Oftmals werden entsprechende Investitionen in Software, Dienstleistungen spezialisierter Anbieter oder Hardware gescheut. Potenziale werden dadurch nicht ausgeschöpft, und der Wettbewerb schläft nicht… Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bieten diverse Förderprogramme finanzielle Zuschüsse, die Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – fördern. Je nach Programm können Sie sich darüber die Anschaffung von Software wie etwa das QuickStep ERP, einen Online-Shop oder die Implementierung von Schnittstellen fördern lassen, darüber hinaus teilweise auch individuelle Programmierleistungen sowie Beratung im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich über die Möglichkeiten zu informieren, so dass Sie Gelegenheiten, Geld von Vater Staat für Ihre neue IT-Ausstattung geschenkt zu bekommen, nicht verpassen!</>

Hier finden Sie ein Förderprogramm

Um Ihnen die Suche nach einer passenden Förderung zu vereinfachen, haben wir Ihnen im Folgenden einige vielversprechende Programme zusammengestellt, die eine Förderung von Investitionen in Digitalisierung vorsehen.

Wie funktioniert eine Förderung?

Zu unterscheiden sind zwei verschiedene Formen der Zuwendung:
  • Zuschüsse für eine Investition, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Ein Eigenanteil ist dabei immer selbst zu tragen.
  • Darlehen zu vergünstigten Konditionen.
Die Größe des Unternehmens ist dabei in vielen Zuschussprogrammen die Grundlage für die Bemessung der Förderhöhe. Unternehmenssitz muss Deutschland sein. Generell gilt: Projekte, die schon im Rahmen anderer Programme – der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder – gefördert werden, können nicht nochmal unterstützt werden. Nur der Eigenanteil, den das Unternehmen selbst zur geplanten Digitalisierungsinvestition beisteuert, kann gleichzeitig über Kredit- und Beteiligungsprogramme gefördert werden. So erhalten Sie Fördergeld Die meisten Programme verlangen das Einreichen eines formellen Antrags beim Projektträger oder – je nach Programm – der jeweiligen Landesbank. Die interSales ist Ihnen dabei gerne behilflich. Nach Prüfung und Bewilligung, die von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauert, kann mit der Umsetzung der Investition begonnen werden. Achtung: Es gilt der Fördergrundsatz „Vorhabensbeginn nach Antragstellung“. Starten Sie also mit Ihrem Projekt erst, wenn Ihr Antrag schriftlich bewilligt wurde! Fördergeld-Programme auf Bundesebene Digital Jetzt Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU. Fördermodul 1 umfasst Investitionen in digitale Technologien, Fördermodul 2 die Qualifizierung der Mitarbeiter. Was wird gefördert? Ein Unternehmen ist förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen besteht, d.h. der Einsatz der Software muss mit neuen Funktionen bzw. Verbesserungen im Hinblick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein. Ein Auszug möglicher Förderziele:
  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu
Wer kann den Zuschuss beantragen? Mittelständische Unternehmen in Deutschland aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten. Wie hoch ist der Förderumfang? Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen.. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt: Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 % Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 % Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %. Wie stellt man den Antrag? Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden in einem Losverfahren vergeben. Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden Sie sich im Förderportal für Digital Jetzt an und füllen das Formular unter „Losverfahren“ aus:   https://www.digitaljetzt-portal.de   Wo gibt es weitere Informationen?   https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html   go-digital Mit seinen drei Modulen Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit richtet sich go-digital an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Gefördert werden Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen wie die interSales AG. Als Berater sind wir dabei nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Wer kann die Förderung beantragen? Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit maximal 99 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. €. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Wie hoch ist der Förderumfang? Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 €. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Wie stellt man den Antrag? Der Antrag erfolgt durch ein für go-digital autorisiertes Beratungsunternehmen wie die interSales AG. Wo gibt es weitere Informationen?   http://www.bmwi-go-digital.de   oder direkt bei interSales.   Aktueller Hinweis zur Verfügbarkeit des Programms! Die Neubewilligungen im Programm „go-digital“ sind ausgesetzt, da der Bundeshaushalt für das Jahr 2022 noch nicht beschlossen ist. Solange das neue Haushaltsgesetz nicht vorliegt, unterliegt das Programm der vorläufigen Haushaltsführung. Nach uns vorliegenden Informationen ist mit einer Fortsetzung des Programms zu rechnen, Anträge können durch uns eingereicht werden.   Fördergeld auf Landesebene Die Länder haben jeweils unterschiedliche Programme. Exemplarisch ist hier das NRW-Programm MID-Gutschein vorgestellt. NRW Mittelstand Innovativ & Digital (MID) Mit den Gutscheinvarianten MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. So sollen KMU dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und diese mithilfe spezifischer Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen. Wer kann einen MID-Gutschein beantragen? Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen. Wie hoch ist der Förderumfang? Der Anteil der Rückerstattung (Förderquote) liegt für kleine Unternehmen bei 80 Prozent, für mittlere Unternehmen bei 60 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro. Beispiele für den Förderumfang Fall A: Die Nettosumme im Angebot beträgt 18.000,00 €: Dies ergibt eine Fördersumme von 14.400,00 € (Förderquote 80%) Fall B: Die Nettosumme im Angebot beträgt 25.000,00 €: Dies ergibt eine rechnerische Fördersumme von 20.000,00 € (Förderquote 80%). Achtung: Hier greift die Regelung zur maximalen Fördersumme! Die maximale Fördersumme von 15.000,00 € kann nicht überschritten werden. Die Mehrkosten entfallen auf den Eigenanteil. Wie stellt man den Antrag? Die Gutscheine werden vom Unternehmen selbst beantragt, das dann EU-weit frei wählen kann, welchen Auftragnehmer es mit der Umsetzung der gewünschten Leistung beauftragt. In 6 Schritten zum Fördergeld – so gehen Sie vor
  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Förderprogramme und welche Bereiche jeweils gefördert werden
  2. Erstellen Sie eine Liste von IT-Themen in Ihrem Unternehmen, die zu den Förderungen passen könnten
  3. Holen Sie ein Angebot von einem Dienstleister ein – für ERP, Online-Shop oder Schnittstellen bei der interSales AG
  4. Stellen Sie den Förderantrag – die interSales kann hier unterstütztend für Sie tätig werden
  5. Nach Bewilligung des Antrags erteilen Sie den Auftrag zur Umsetzung und bezahlen die Rechnung nach Fertigstellung direkt an den Dienstleister
  6. Die Rechnung reichen Sie zur anteiligen Erstattung beim Träger für die Förderung ein.
Hier finden Sie Hilfe für die Antragstellung Haben Sie schon eine Idee, welches Projekt oder Anschaffung Sie gerne fördern lassen würden? Sie sind nicht sicher, ob eines der aufgeführten Programme für Sie bzw. Ihr Vorhaben zutrifft? Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung und Umsetzung der Softwareeinführung oder -entwicklung? Fragen Sie uns gerne.  Buchen Sie hier einen unverbindlichen Gesprächstermin mit mir:   https://calendly.com/intersales   Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an   vertrieb@intersales.de   . Wollen Sie sich selbst weiter über Fördermöglichkeiten informieren, so finden Sie hier den umfassenden Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben:   https://www.mittelstand-digital.de/MD/Redaktion/DE/Unternehmerfragen/unternehmerfrage-06-wie-finanziere-ich-die-digitalisierung.html   Die Förderdatenbank des Bundes gibt Ihnen einen tagesaktuellen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:   https://www.foerderdatenbank.de